Die Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt West informiert, dass alle Schritte von der Arbeitsuchend-Meldung bis zur Beantragung von Arbeitslosengeld inzwischen online durchgeführt werden können. Eine persönliche Vorsprache in der Arbeitsagentur ist nur mit einem Termin möglich.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Arbeitsuchend melden: Sobald klar ist, dass eine Beschäftigung endet, ist der erste Schritt die Arbeitsuchend-Meldung. Dies sollte frühzeitig erfolgen – idealerweise sofort, spätestens jedoch 3 Monate vor Ende der Beschäftigung. Bei einer kurzfristigen Kündigung ist die Meldung innerhalb von 3 Tagen nötig. Zu späte Meldungen können finanzielle Nachteile nach sich ziehen.
- Online unter www.arbeitsagentur.de (Arbeitslos und Arbeit finden >> Arbeitsuchend/arbeitslos melden)
- Telefonisch unter 0800 4 55 55 00
- Mit Termin in Halberstadt oder Wernigerode
Arbeitslos melden: Die Arbeitsuchend-Meldung ersetzt nicht die Arbeitslos-Meldung. Diese ist erforderlich für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie kann frühestens 3 Monate vor Arbeitslosigkeit und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Auch hier führen verspätete Meldungen zu finanziellen Nachteilen.
- Online unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/
- Für eine Online-Meldung muss der Personalausweis für Online-Nutzung freigeschaltet sein.
- Wer sich nicht online ausweisen kann, muss sich persönlich in der Agentur für Arbeit melden – dafür ist ein Termin nötig oder eine Vorsprache am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Termine können folgendermaßen vereinbart werden:
- Online unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/sachsen-anhalt-west
- Telefonisch unter 0800 4 55 55 00
- Persönlich in Halberstadt zu den Öffnungszeiten:
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8–12 Uhr
- Donnerstag: 13–17 Uhr
Weitere Informationen zum Thema "Arbeitslos melden" und "Arbeitslosengeld":
www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld